Viele Kunden zahlen überhaupt nichts aus eigener Tasche.
Mit einem offiziellen Pflegegrad übernimmt Ihre Pflegekasse die Kosten für Unterstützungsleistungen wie unsere. Um es Ihnen so einfach wie möglich zu machen, übernimmt Mitana den gesamten administrativen Aufwand. Wir klären alles direkt mit Ihrer Pflegekasse und rechnen dort auch ab. Sie müssen sich um keine Zahlungen oder Formulare kümmern und genießen einfach unsere Hilfe im Alltag.
Mitana kann Sie während des gesamten Prozesses unterstützen.
Nutzen Sie bequem das untenstehende Kontaktformular. Wir melden uns umgehend bei Ihnen und begleiten Sie verlässlich auf dem gesamten Weg – bis zur erfolgreichen Bewilligung Ihres Pflegegrades.
Wir besprechen mit Ihnen das genaue Vorgehen und stimmen alle Schritte individuell ab. Anschließend leiten wir gemeinsam mit Ihnen den Antrag bei Ihrer Pflegekasse in die Wege.
Sobald Ihr Pflegegrad bewilligt ist, können wir direkt mit der Unterstützung beginnen. Wir beraten Sie ausführlich dazu, welche unserer Leistungen am besten zu Ihren persönlichen Bedürfnissen passen.
Als Selbstzahler haben Sie jederzeit die Möglichkeit, unsere Leistungen ganz flexibel und unabhängig von einem Pflegegrad in Anspruch zu nehmen. Wir rechnen die vereinbarten Stunden transparent und direkt mit Ihnen ab. Wenn Sie privat pflegeversichert sind, erhalten Sie von uns eine übersichtliche Rechnung, die Sie anschließend zur Rückerstattung bei Ihrer privaten Pflegekasse einreichen können. Egal für welchen Weg Sie sich entscheiden: Mitana berät Sie im Vorfeld zu den besten Optionen und sorgt dafür, dass die Abwicklung für Sie unkompliziert und stressfrei bleibt.
Wir schließen eine kurze schriftliche Vereinbarung zu Ihrer rechtlichen Absicherung. Danach startet unsere Unterstützung bei Ihnen.
Wir dokumentieren jeden Termin. Anzahl und Dauer der Einsätze planen wir stets exakt passend zu Ihrem verfügbaren Pflegebudget.
Wir rechnen direkt mit Ihrer Pflegekasse ab und klären alles Notwendige. Sie haben keinerlei Papierkram oder bürokratischen Aufwand.
Die Kasse informiert regelmäßig über abgerechnete Leistungen. Dies dient zur Übersicht und Transparenz – Sie müssen nichts tun und nichts bezahlen.
Ja, in den meisten Fällen ist das der Fall. Sobald bei Ihnen oder Ihrem pflegebedürftigen Angehörigen ein anerkannter Pflegegrad (1 bis 5) vorliegt, übernimmt die zuständige Pflegekasse in der Regel die Kosten für unsere Unterstützung. Da Mitana ein anerkannter Dienstleister ist, dürfen wir unsere Leistungen (wie Haushaltshilfe, Begleitung und Betreuung) direkt über die verschiedenen gesetzlichen Budgets der Pflegeversicherung abrechnen.
Jeder Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1 bis 5 hat gesetzlichen Anspruch auf den sogenannten Entlastungsbetrag in Höhe von 131 Euro pro Monat (§ 45b SGB XI). Dieses Budget ist zweckgebunden und exakt für anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag (wie die Mitana Alltagshilfe) vorgesehen. Sie können diese 131 Euro vollständig für unsere hauswirtschaftliche Versorgung oder Alltagsbegleitung einsetzen, um pflegende Angehörige zu entlasten.
Ja, das ist problemlos möglich und ein sehr beliebter Weg der Finanzierung. Ab Pflegegrad 2 steht Ihnen jährlich das Budget der Verhinderungspflege (sowie bis zu 50 % des ungenutzten Kurzzeitpflege-Budgets) zur Verfügung. Dieses Budget eignet sich hervorragend, um unsere stundenweise Betreuung zu finanzieren, wenn pflegende Angehörige Termine haben, arbeiten müssen oder einfach eine Erholungspause brauchen.
Nein, Sie müssen absolut keine Budgetkürzungen befürchten! Das ist ein massiver gesetzlicher Vorteil unserer Dienstleistung: Wenn Sie Mitana für die stundenweise Verhinderungspflege (unter 8 Stunden pro Tag) einsetzen, wird Ihr reguläres monatliches Pflegegeld nicht gekürzt – es wird Ihnen weiterhin zu 100 % in voller Höhe ausgezahlt. Auch Ihr Entlastungsbetrag bleibt davon unberührt. Sie nutzen lediglich einen zusätzlichen gesetzlichen Topf aus, ganz ohne finanzielle Nachteile.
Ja. Wenn Sie einen ambulanten Pflegedienst haben, dessen Budget (die sogenannten Pflegesachleistungen) Sie nicht vollständig ausschöpfen, können Sie bis zu 40 % dieses
Betrags für anerkannte Alltagshilfen wie Mitana nutzen (§ 45a SGB XI). Dieser sogenannte Umwandlungsanspruch ist eine hervorragende Möglichkeit, Ihr monatliches Budget für Betreuung und Haushaltshilfe deutlich zu erhöhen. Wir beraten Sie dazu gerne!
Nein, Sie müssen bei uns nicht in Vorkasse treten. Um Sie und Ihre Familie bürokratisch maximal zu entlasten, rechnen wir unsere erbrachten Leistungen per Direktabrechnung mit Ihrer Pflegekasse ab. Wir benötigen dafür von Ihnen lediglich eine sogenannte Abtretungserklärung. Sie erhalten von uns jeden Monat eine transparente Leistungsübersicht, damit Sie immer genau wissen, wie viel Budget Ihnen noch zur Verfügung steht.
Ja, auf jeden Fall. Viele Familien nehmen den Service von Mitana als Selbstzahler in Anspruch, um ihren Alltag zu erleichtern, auch wenn (noch) keine anerkannte Pflegestufe vorliegt. Gleichzeitig unterstützen wir Sie auf Wunsch gerne mit unserer Erfahrung, wenn Sie zum ersten Mal eine Pflegestufe bei der Pflegeversicherung oder beim Medizinischen Dienst (MDK) beantragen möchten.
Wir behalten Ihr Budget für Sie im Blick. Sollten die gesetzlichen Töpfe (Entlastungsbetrag, Verhinderungspflege oder Umwandlungsanspruch) erschöpft sein, informieren wir Sie rechtzeitig. Sie können dann frei entscheiden, ob Sie mit der Betreuung pausieren oder unsere Alltagshilfe ganz unkompliziert als Privatzahler weiterführen möchten.
Ja. Wenn Sie die Kosten für unsere Einsätze privat tragen (Selbstzahler) oder Zuzahlungen leisten, können Sie diese Rechnungen in der Regel als „haushaltsnahe Dienstleistungen“ (§ 35a EStG) in Ihrer Steuererklärung geltend machen. Dadurch können Sie bis zu 20 % der Kosten (maximal 4.000 Euro pro Jahr) direkt von Ihrer Steuerschuld abziehen.
Transparenz und Vertrauen stehen bei uns an erster Stelle. Das erste Kennenlerngespräch bei Ihnen zu Hause ist immer 100 % kostenlos und unverbindlich. Hierbei klären wir Ihren individuellen Bedarf und prüfen Ihre Budgets. Alle vereinbarten Stundenpreise und eventuelle Anfahrtspauschalen für spätere Einsätze werden vorab glasklar kommuniziert – bei Mitana gibt es garantiert keine versteckten Gebühren.
Nehmen Sie Kontakt mit uns auf, um Ihre Bedürfnisse zu besprechen und herauszufinden, wie wir Sie unterstützen können. Unsere Beratung ist völlig kostenlos und unverbindlich, damit Sie mit Zuversicht die richtige Entscheidung treffen können.
Wir verwenden Cookies, um Ihr Nutzungserlebnis zu verbessern. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Cookie-Einstellungen
Wir verwenden Cookies und ähnliche Technologien, um den Betrieb unserer Website sicherzustellen, Ihre Nutzererfahrung zu verbessern und – mit Ihrer Einwilligung – Statistiken zu erstellen sowie personalisierte Inhalte bereitzustellen.
Sie können selbst entscheiden, welche Arten von Cookies Sie zulassen möchten. Notwendige Cookies sind für den Betrieb der Website erforderlich und können nicht deaktiviert werden.
Notwendige Cookies (Immer aktiv)
Diese Cookies sind für die grundlegenden Funktionen der Website erforderlich, z. B. für Sicherheit, Seitennavigation und Formularfunktionen.
Statistik
Diese Cookies helfen uns zu verstehen, wie Besucher unsere Website nutzen, damit wir unsere Inhalte und Funktionen kontinuierlich verbessern können.
Marketing
Diese Cookies ermöglichen personalisierte Werbung und helfen uns, die Wirksamkeit unserer Marketingmaßnahmen zu messen.
Externe Medien
Diese Cookies werden verwendet, um Inhalte von Drittanbietern wie YouTube, Google Maps oder Vimeo anzuzeigen. Dabei können personenbezogene Daten an diese Anbieter übermittelt werden.
Sie können Ihre Einwilligung jederzeit über die Cookie-Einstellungen ändern oder widerrufen. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Sie können selbst entscheiden, welche Cookie-Kategorien Sie zulassen möchten. Ihre Auswahl können Sie jederzeit ändern oder widerrufen.
Essential cookies enable basic functions and are necessary for the proper function of the website.
These cookies are needed for adding comments on this website.
These cookies are used for managing login functionality on this website.